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ESRS G1 AR 4.

Anlage A: Anwendungsanforderungen

Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

Angabepflicht G1-3 – Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung

AR 4.

„Risikobehaftete Funktionen“ sind Funktionen, bei denen aufgrund ihrer Aufgaben und Verantwortlichkeiten davon auszugehen ist, dass ein Korruptions- und Bestechungsrisiko besteht.

Fundstelle(n):
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XAAAJ-58286

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