ESRS G1 AR 16.

Anlage A: Anwendungsanforderungen

Kennzahlen und Ziele

Angabepflicht G1-6 – Zahlungspraktiken

AR 16.

In einigen Fällen können die vertraglichen Standardzahlungsbedingungen des Unternehmens je nach Land oder Art des Lieferanten erheblich voneinander abweichen. In solchen Fällen könnten Informationen über die Standardbedingungen nach Hauptkategorien von Lieferanten oder Ländern oder geografischen Regionen Beispiele für zusätzliche Hintergrundinformationen sein, um die Angaben in Absatz 33 Buchstabe b zu erläutern.

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XAAAJ-58286