Anlage A: Anwendungsanforderungen
Kennzahlen und Ziele
Angabepflicht G1-5 – Politische Einflussnahme und Lobbytätigkeiten
AR 10.
Der Begriff „indirekte politische Zuwendung“ bezeichnet politische Zuwendungen, die über zwischengeschaltete Organisationen wie Lobbyisten oder Wohltätigkeitsorganisationen geleistet werden, oder die Unterstützung für eine Organisation wie einer Denkfabrik oder eines Berufsverbands, die mit bestimmten politischen Parteien oder Anliegen verbunden ist oder diese unterstützt.
Fundstelle(n):
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XAAAJ-58286