ESRS G1 5.

Angabepflichten

ESRS 2 Allgemeine Angaben

Governance

Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 GOV-1 – Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganee

5.

Bei der Angabe von Informationen über die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane deckt das Unternehmen folgende Aspekte ab:

  1. die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane in Bezug auf die Unternehmensführung und

  2. das Fachwissen der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane in Bezug auf Aspekte der Unternehmensführung.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
XAAAJ-58286