ESRS G1 32.

Angabepflichten

ESRS 2 Allgemeine Angaben

Kennzahlen und Ziele

Angabepflicht G1-6 – Zahlungspraktiken

32.

Ziel dieser Angabepflicht ist es, Einblicke in die vertraglichen Zahlungsbedingungen und seine Leistung in Bezug auf Zahlungen zu geben, insbesondere im Hinblick darauf, wie sich diese auf KMU auswirken, vor allem in Bezug auf verspätete Zahlungen an KMU.

Fundstelle(n):
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XAAAJ-58286