ESRS G1 32.
Angabepflichten
ESRS 2 Allgemeine Angaben
Kennzahlen und Ziele
Angabepflicht G1-6 – Zahlungspraktiken
32.
Ziel dieser Angabepflicht ist es, Einblicke in die vertraglichen Zahlungsbedingungen und seine Leistung in Bezug auf Zahlungen zu geben, insbesondere im Hinblick darauf, wie sich diese auf KMU auswirken, vor allem in Bezug auf verspätete Zahlungen an KMU.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
XAAAJ-58286