ESRS G1 26.
Angabepflichten
ESRS 2 Allgemeine Angaben
Kennzahlen und Ziele
Angabepflicht G1-4 – Fälle von Korruption oder Bestechung
26.
Die erforderlichen Angaben müssen Fälle, an denen Akteure in seiner Wertschöpfungskette beteiligt sind, nur dann umfassen, wenn das Unternehmen oder seine Arbeitnehmer direkt beteiligt sind.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
XAAAJ-58286