ESRS G1 26.

Angabepflichten

ESRS 2 Allgemeine Angaben

Parameter und Ziele

Angabepflicht G1-4 – Vorfälle in Bezug auf Korruption oder Bestechung

26.

Die erforderlichen Angaben müssen Vorfälle, an denen Akteure in seiner Wertschöpfungskette beteiligt sind, nur dann umfassen, wenn das Unternehmen oder seine Beschäftigten direkt beteiligt sind.

Fundstelle(n):
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XAAAJ-58286