ESRS G1 26.

Angabepflichten

ESRS 2 Allgemeine Angaben

Kennzahlen und Ziele

Angabepflicht G1-4 – Fälle von Korruption oder Bestechung

26.

Die erforderlichen Angaben müssen Fälle, an denen Akteure in seiner Wertschöpfungskette beteiligt sind, nur dann umfassen, wenn das Unternehmen oder seine Arbeitnehmer direkt beteiligt sind.

Fundstelle(n):
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XAAAJ-58286