ESRS G1 23.

Angabepflichten

ESRS 2 Allgemeine Angaben

Kennzahlen und Ziele

Angabepflicht G1-4 – Fälle von Korruption oder Bestechung

23.

Ziel dieser Angabepflicht ist es, für Transparenz in Bezug auf Fälle von Korruption oder Bestechung im Berichtszeitraum und die damit verbundenen Ergebnisse zu sorgen.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
XAAAJ-58286