ESRS G1 23.
Angabepflichten
ESRS 2 Allgemeine Angaben
Kennzahlen und Ziele
Angabepflicht G1-4 – Fälle von Korruption oder Bestechung
23.
Ziel dieser Angabepflicht ist es, für Transparenz in Bezug auf Fälle von Korruption oder Bestechung im Berichtszeitraum und die damit verbundenen Ergebnisse zu sorgen.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
XAAAJ-58286