ESRS G1 22.

Angabepflichten

ESRS 2 Allgemeine Angaben

Kennzahlen und Ziele

Angabepflicht G1-4 – Fälle von Korruption oder Bestechung

22.

Das Unternehmen hat Informationen über Fälle von Korruption oder Bestechung während des Berichtszeitraums vorzulegen.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
XAAAJ-58286