ESRS G1 22.
Angabepflichten
ESRS 2 Allgemeine Angaben
Kennzahlen und Ziele
Angabepflicht G1-4 – Fälle von Korruption oder Bestechung
22.
Das Unternehmen hat Informationen über Fälle von Korruption oder Bestechung während des Berichtszeitraums vorzulegen.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
XAAAJ-58286