ESRS G1 20.
Angabepflichten
ESRS 2 Allgemeine Angaben
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
Angabepflicht G1-3 – Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung
20.
Die Angaben gemäß Absatz 16 umfassen Informationen darüber, wie das Unternehmen seine Konzepte denjenigen mitteilt, für die sie relevant sind, um sicherzustellen, dass das Konzept zugänglich ist und dass seine Auswirkungen verstanden werden.
Fundstelle(n):
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XAAAJ-58286