ESRS G1 17.

Angabepflichten

ESRS 2 Allgemeine Angaben

Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

Angabepflicht G1-3 – Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung

17.

Ziel dieser Angabepflicht ist es, Transparenz in Bezug auf die wichtigsten Verfahren des Unternehmens zur Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung von Korruptions- bzw. Bestechungsvorwürfen zu schaffen. Dazu gehören Schulungen für eigene Arbeitskräfte und/oder Informationen, die intern oder für Lieferanten bereitgestellt werden.

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XAAAJ-58286