ESRS G1 15.

Angabepflichten

ESRS 2 Allgemeine Angaben

Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

Angabepflicht G1-2 – Management der Beziehungen zu Lieferanten

15.

Die Angabe gemäß Absatz 12 umfasst folgende Informationen:

  1. den Ansatz des Unternehmens in Bezug auf seine Beziehungen zu seinen Lieferanten unter Berücksichtigung der Risiken für das Unternehmen im Zusammenhang mit seiner Lieferkette und der Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsaspekte, und

  2. ob und wie sie es bei der Auswahl seiner Lieferanten soziale und ökologische Kriterien berücksichtigt.

Fundstelle(n):
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XAAAJ-58286