ESRS E5 AR 9.

Anlage A: Anwendungsanforderungen

ESRS 2 Allgemeine Angaben

Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

Angabepflicht E5-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

AR 9.

Bei der Bereitstellung von Informationen über seine Konzepte hat das Unternehmen anzugeben, ob und wie im Rahmen seiner Konzepte Folgendes berücksichtigt wird:

  1. die Abfallhierarchie: a) Vermeidung, b) Vorbereitung zur Wiederverwendung, c) Recycling, d) sonstige Verwertung, z. B. energetische Verwertung, und e) Beseitigung. In diesem Zusammenhang kann die Abfallbehandlung nicht als Verwertung angesehen werden,

  2. die Priorisierung der Vermeidung oder Minimierung von Abfällen („Reuse, Repair, Refurbish, Remanufacture and Repurpose“ (ablehnen, überdenken, verringern, wiederverwenden, reparieren, aufbereiten, wiederaufarbeiten, umfunktionieren)) gegenüber der Abfallbehandlung (Recycling). Die Konzepte des Ökodesigns [1], des Abfalls als Ressource oder des Verbraucherabfalls (am Ende des Lebenszyklus von Verbraucherprodukten) sollten ebenfalls berücksichtigt werden.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
NAAAJ-58285

1Amtl. Anm.: Gemäß Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte (ABl L 285 vom , S. 10).