Anlage A: Anwendungsanforderungen
ESRS 2 ALLGEMEINE ANGABEN
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 IRO-1 – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen
AR 8.
In Phase 2 kann das Unternehmen die tatsächlichen oder potenziellen Auswirkungen und Abhängigkeiten in Bezug auf biologische Vielfalt und Ökosysteme für relevante Standorte bewerten, indem es
die Geschäftsabläufe und Tätigkeiten ermittelt, die eine Schnittstelle mit der biologischen Vielfalt und den Ökosystemen haben,
tatsächliche und potenzielle Auswirkungen und Abhängigkeiten ermittelt,
die Größe, den Umfang, die Häufigkeit des Auftretens und den Zeitrahmen der Auswirkungen auf die biologische Vielfalt und Ökosysteme unter Berücksichtigung der Angaben gemäß den Absätzen 16 und 17 angibt. Darüber hinaus gibt das Unternehmen Folgendes an:
den Prozentsatz der Einrichtungen seiner Lieferanten, die sich in risikoanfälligen Gebieten befinden (mit bedrohten Arten gemäß der Roten Liste gefährdeter Arten der Weltnaturschutzunion IUCN, der Vogelschutz- und Habitat-Richtlinie oder einer nationalen Liste bedrohter Arten, oder in offiziell anerkannten Schutzgebieten, in Natura-2000-Schutzgebieten und in Schlüsselgebieten der biologischen Vielfalt),
den Prozentsatz seiner Beschaffungen von Lieferanten mit Einrichtungen, die sich in risikoanfälligen Gebieten befinden (mit bedrohten Arten gemäß der Roten Liste gefährdeter Arten der Weltnaturschutzunion IUCN, der Vogelschutz- und Habitat-Richtlinie oder einer nationalen Liste bedrohter Arten, oder in offiziell anerkannten Schutzgebieten, in Natura-2000- Schutzgebieten und in Schlüsselgebieten der biologischen Vielfalt), und
den Umfang und das Ausmaß der Abhängigkeiten von der biologischen Vielfalt und von Ökosystemen, einschließlich Rohstoffen, natürlichen Ressourcen und Ökosystemdienstleistungen. Das Unternehmen kann sich auf internationale Klassifikationen wie die gemeinsame internationale Klassifikation der Ökosystemdienstleistungen (CICES) stützen.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
DAAAJ-58284