ESRS E4 AR 4.

Anlage A: Anwendungsanforderungen

ESRS 2 ALLGEMEINE ANGABEN

Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 IRO-1 – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen

AR 4.

Die Bewertung der Wesentlichkeit gemäß dem ESRS E4 umfasst

  1. den Beitrag zu den unmittelbaren Einflussfaktoren auf den Verlust an biologischer Vielfalt: [1]

    1. Klimawandel,

    2. Landnutzungsänderungen (z. B. Bodendenaturierung), Süßwasser- und Meeresnutzungsänderungen,

    3. direkte Ausbeutung,

    4. invasive gebietsfremde Arten,

    5. Umweltverschmutzung und

    6. sonstige.

  2. die Auswirkungen auf den Zustand von Arten (d. h. Populationsgröße, Risiko des weltweiten Aussterbens von Arten),

  3. Auswirkungen auf die Ausdehnung und den Zustand von Ökosystemen, unter anderem durch Landdegradation, Wüstenbildung und Bodenversiegelung und

  4. Auswirkungen auf und Abhängigkeiten von Ökosystemdienstleistungen.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
DAAAJ-58284

1Amtl. Anm.: Über den direkten Einflussfaktor Klimawandel ist nach dem ESRS E1 Klimawandel und über die Umweltverschmutzung nach dem ESRS E2 Umweltverschmutzung Bericht zu erstatten.