Anlage A: Anwendungsanforderungen
ESRS 2 ALLGEMEINE ANGABEN
Kennzahlen und Ziele
Angabepflicht E4-5 – Kennzahlen für die Auswirkungen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemveränderungen
AR 37.
Bei der Berichterstattung über wesentliche Auswirkungen im Zusammenhang mit Ökosystemen kann das Unternehmen neben der Ausdehnung und dem Zustand der Ökosysteme auch das Funktionieren von Ökosystemen berücksichtigen, indem es
eine Kennzahl verwendet, anhand deren ein Prozess oder eine Funktion gemessen wird, den/die das Ökosystem vervollständigt oder der/die die Fähigkeit des Ökosystems widerspiegelt, diesen spezifischen Prozess oder diese Funktion auszuführen: z. B. die Nettoprimärproduktivität, also eine Messgröße der Pflanzenproduktivität, die auf der Rate basiert, mit der Energie von Pflanzen gespeichert und anderen Arten im Ökosystem zur Verfügung gestellt wird. Es handelt sich um einen zentralen Prozess für das Funktionieren von Ökosystemen. Er hängt mit vielen Faktoren zusammen, wie etwa der Vielfalt der Arten, misst diese jedoch nicht direkt, oder
eine Kennzahl verwendet, anhand deren Veränderungen von Populationen von Arten mit wissenschaftlich festgestellter Bedrohung gemessen werden.
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DAAAJ-58284