Anlage A: Anwendungsanforderungen
ESRS 2 ALLGEMEINE ANGABEN
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
Angabepflicht E4-2 – Konzepte im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen
AR 17.
Bei der Angabe seiner Konzepte kann das Unternehmen, wenn es sich auf Verhaltensstandards Dritter bezieht, angeben, ob der verwendete Standard
objektiv und auf der Grundlage eines wissenschaftlichen Ansatzes in Bezug auf die Ermittlung von Problemen erreichbar und realistisch ist, wenn es darum geht, zu beurteilen, wie diese Probleme unter verschiedenen praktischen Umständen vor Ort angegangen werden können,
im Rahmen laufender Konsultationen der Interessenträger mit ausgewogenen Beiträgen aller einschlägigen Interessengruppen entwickelt oder aufrechterhalten wird, darunter Erzeuger, Händler, Verarbeiter, Geldgeber, lokale Bevölkerung und lokale Gemeinschaften, indigene Völker und Organisationen der Zivilgesellschaft, die Verbraucher-, Umwelt- und Sozialinteressen vertreten, wobei keine Gruppe über unzulässige Autorität oder ein Vetorecht in Bezug auf den Inhalt verfügt,
einen schrittweisen Ansatz und eine kontinuierliche Verbesserung sowohl in dem Standard als auch bei der Anwendung besserer Managementpraktiken fördert und die Festlegung aussagekräftiger Ziele und spezifischer Etappenziele erfordert, um Fortschritte anhand von Grundsätzen und Kriterien im Laufe der Zeit aufzuzeigen,
durch unabhängige Zertifizierungs- oder Prüfstellen überprüfbar ist, die über strenge Bewertungsverfahren verfügen, die Interessenkonflikte vermeiden, und die den ISO-Leitlinien für Akkreditierungs- und Überprüfungsverfahren oder Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 entsprechen, und
dem ISEAL-Verhaltenskodex entspricht.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
DAAAJ-58284