Anlage A: Anwendungsanforderungen
ESRS 2 Allgemeine Angaben
Parameter und Ziele
Angabepflicht E2-4 – Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung
AR 23.
Bei der Bereitstellung von Hintergrundinformationen zu Emissionen kann das Unternehmen Folgendes berücksichtigen:
den lokalen Luftqualitätsindex (AQI) für das Gebiet, in dem die Luftverschmutzung des Unternehmens stattfindet,
den Verstädterungsgrad (DEGURBA) [1] für das Gebiet, in dem Luftverschmutzung stattfindet, und
den prozentualen Anteil des Unternehmens an den Gesamtemissionen von Schadstoffen in Wasser und Boden in Gebieten, die von Wasserrisiken betroffen sind, darunter Gebiete mit hohem Wasserstress.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
JAAAJ-58282
1Amtl. Anm.: Laut Eurostat ist der Verstädterungsgrad (Degree of Urbanisation, DEGURBA) eine Klassifikation, die den Charakter eines Gebiets angibt. Auf der Grundlage des Anteils der lokalen Bevölkerung, der in städtischen Clustern und städtischen Zentren lebt, werden die lokalen Verwaltungseinheiten oder Gemeinden in drei Arten von Gebieten eingeteilt: i) Städte (dicht besiedelte Gebiete), ii) Kleinstädte und Vororte (Gebiete mit mittlerer Bevölkerungsdichte) und iii) ländliche Gebiete (dünn besiedelte Gebiete).