ESRS E2 15.

Angabepflichten

ESRS 2 Allgemeine Angaben

Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

Angabepflicht E2-1 – Strategien im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung

15.

Das Unternehmen hat in Bezug auf seine eigenen Tätigkeiten und seine vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette anzugeben, ob und wie seine Strategien auf die folgenden Bereiche ausgerichtet sind, wenn diese wesentlich sind:

  1. Minderung der negativen Auswirkungen im Zusammenhang mit Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung, einschließlich Vermeidung und Verminderung,

  2. Ersetzung und Minimierung des Einsatzes besorgniserregender Stoffe und schrittweise Abschaffung besonders besorgniserregender Stoffe, insbesondere für nicht wesentliche gesellschaftliche Verwendungszwecke und in Konsumgütern und

  3. Vermeidung von Vorfällen und Notsituationen und, falls sie doch eintreten, Verminderung und Begrenzung ihrer Auswirkungen auf Mensch und Umwelt.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
JAAAJ-58282