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BFH Urteil v. - X R 94/91 BStBl 1994 II S. 544

Gesetze: EStG § 10eEStG § 33 a Abs. 2 Nr. 2

1. Nutzung zu eigenen Wohnzwecken i. S. des § 10 e EStG auch bei Nutzungsüberlassung der Wohnung an ein einkommensteuerlich zu berücksichtigendes Kind - 2. Auswärtige Unterbringung i. S. des § 33 a Abs. 2 EStG, wenn das Kind in einer Eigentumswohnung des Steuerpflichtigen einen selbständigen Haushalt führt

Leitsatz

1. Die Steuerbegünstigung nach § 10 e EStG steht dem Eigentümer einer hergestellten oder angeschafften Wohnung auch dann zu, wenn er diese nicht selbst bewohnt, sondern einem - einkommensteuerlich zu berücksichtigenden - Kind zur alleinigen Nutzung überläßt.

2. Führt das Kind in einer Eigentumswohnung des Steuerpflichtigen einen selbständigen Haushalt, ist es i. S. von § 33 a Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 EStG auswärtig untergebracht. Dem Steuerpflichtigen steht daher unter den weiteren Voraussetzungen dieser Vorschrift der erhöhte Ausbildungsfreibetrag wegen auswärtiger Unterbringung zu.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1994 II Seite 544
BFH/NV 1994 S. 35 Nr. 5
PAAAA-94903

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BFH, Urteil v. 26.01.1994 - X R 94/91

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