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STFAN Nr. 2 vom Seite 9

Steuertarife in der Einkommensteuer

Dipl.-Finw. (FH) Jan Schuler, LL.M. und Dipl.-Finw. (FH) Dennis Giels

Zur Ermittlung der tariflichen Einkommensteuer sind einerseits das zu versteuernde Einkommen und andererseits der anzuwendende Steuertarif als Rechengrößen notwendig. Neben dem Grundtarif für Einzelveranlagungen und dem Splittingtarif für Zusammenveranlagungen sieht das EStG weitere besondere Steuertarife für bestimmte Einkünfte vor. In diesem Beitrag werden neben einem Überblick über die verschiedenen Tarifarten des EStG und deren Voraussetzungen auch die besonderen Steuertarife vorgestellt.

Grundprinzipien

Der Einkommensteuer liegt das Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zugrunde. Danach wird der zu zahlende Steuerbetrag unter Berücksichtigung der individuellen Verhältnisse eines jeden einzelnen Steuerpflichtigen ermittelt. Maßgebende Größe zur Bestimmung der zu zahlenden Einkommensteuer ist das zu versteuernde Einkommen (zvE).

Info

§ 2 Abs. 2 – 6 EStG befasst sich mit der Ermittlung der verschiedenen Rechengrößen bis hin zur festzusetzenden Einkommensteuer. Das Ermittlungsschema wird zudem detailliert in R 2 EStR aufgeführt.

Sichtbar wird die Besteuerung nach der individuellen Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen in der Ausgestaltung des Einkommensteuertarifs als progressive Form. ...