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Kurzfassung zum Beitrag von Casper/Smentoch, NWB-EV 2/2024 S. 39

Teleologische Anwendung des 90%-Einstiegstests für die Erbschaft- und Schenkungsteuerbegünstigung i. S. des § 13a ErbStG

Michael Casper und Antonia Smentoch

Mit Urteil vom hat der BFH eine weitreichende Entscheidung zum Einstiegstest i. S. des § 13b Abs. 2 Satz 2 ErbStG getroffen. Entgegen dem Gesetzeswortlaut sieht der II. Senat für den 90%-Einstiegstest den Abzug von betrieblich veranlassten Schulden von den Finanzmitteln als zulässig an.

Demnach kann die Steuerbefreiung von Unternehmensvermögen ggf. auch dann in Anspruch genommen werden, wenn es sich bei dem Unternehmen um ein Handelsunternehmen handelt, dessen Hauptzweck in einer land- und forstwirtschaftlichen (§ 13 Abs. 1 EStG), gewerblichen (§ 15 Abs. 1 EStG) oder freiberuflichen (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG) Tätigkeit liegt und welches nach dem Gesetzeswortlaut den Einstiegstest nicht besteht.

Kernaussagen

  • Betriebsvermögen erfährt bislang keine umfassende Erbschaft- und Schenkungsteuerbegünstigung, wenn das schädliche Verwaltungsvermögen vor Verrechnung mit betrieblich veranlassten Schulden 90 % des Wertes des Betriebsvermögens übersteigt.

  • Kritik: Es findet der Vergleich einer Nettogröße (Betriebsvermögenswert) mit einer Bruttogröße (Verwaltungsvermögen vor Abzug von Schulden) statt. Bislang erfolgt hierdurch die Benachteiligung von Unternehmen mit hohen Forderungs- und Liquid...

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