1. Das Entgelt für die regelmäßige Mitnahme eines Arbeitskollegen auf der Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte kann zu Einkünften aus sonstigen Leistungen i. S. des § 22 Nr. 3 EStG führen - 2. Als Werbungskosten bei den sonstigen Einkünften i. S. des § 22 Nr. 3 EStG abziehbar sind nur die durch die Mitnahme veranlaßten Mehraufwendungen
Leitsatz
1. Das Entgelt für die regelmäßige Mitnahme eines Arbeitskollegen auf der Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte kann zu Einkünften aus sonstigen Leistungen i. S. des § 22 Nr. 3 EStG führen.
2. Als Werbungskosten bei den sonstigen Einkünften i. S. des § 22 Nr. 3 EStG abziehbar sind nur die durch die Mitnahme veranlaßten Mehraufwendungen.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1994 II Seite 516 BFH/NV 1994 S. 55 Nr. 8 JAAAA-94889
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