Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Schenkungsteuer | Anwendung der Optionsverschonung (Gleich lautende Erlasse)
Die obersten Finanzbehörden der Länder haben zur Anwendung des , BStBl 2024 II S. 21 in Bezug auf die Anwendung der Optionsverschonung Stellung genommen ( 3812a).
Hintergrund: Der BFH hat hinsichtlich des bis zum geltenden Rechts entschieden, dass bei einer einheitlichen Schenkung von mehreren wirtschaftlichen Einheiten des begünstigten Unternehmensvermögens die Erklärung zur optionalen Vollverschonung (§ 13a Absatz 8 ErbStG a.F.) für jede wirtschaftliche Einheit gesondert abgegeben werden kann. Nach der Systematik der Verschonungsregelungen der §§ 13a, 13b ErbStG sei jeder übertragene Betrieb einzeln zu betrachten.
Wurde die Erklärung zur optionalen Vollverschonung für eine wirtschaftliche Einheit ab...