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Nachhaltigkeitsberichterstattung | EFRAG veröffentlicht Entwürfe der Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von KMU (LSME und VSME)
Der Entwurf des sog. ESRS LSME richtet sich an kapitalmarktorientierte KMU (Englisch: „listed SME“), die gem. Art. 19a Abs. 7 BilanzRL (nach CSRD) verpflichtet sind, spätestens für Geschäftsjahre, die am beginnen, einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen. Von dieser Berichtspflicht sind in Deutschland nach Angaben von EFRAG ca. 140 KMU betroffen. Die in diesem LSME-Entwurf vorgeschlagenen Erleichterungen im Vergleich zu den Nachhaltigkeitsberichtsanforderungen für große Unternehmen gelten gem. Art. 19a Abs. 6 BilanzRL zudem auch für ca. 1.000 sog. kleine und nicht komplexe Institute, firmeneigene Versicherungsunternehmen und firmeneigene Rückversicherungsunternehmen.
Alle anderen, nicht kapitalmarktorientierten KMU können freiwillig einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen. Für diese freiwillig über ...