Prüfungsklassiker Rechnungswesen für Steuerfachangestellte
10. Aufl. 2024
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24. Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG
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Steuerberaterkammern | Anzahl ausgewerteter Klausuren | Prüfungswahrscheinlichkeit | Erreichbare Punktzahl |
Verbund | 23 | 100 % | 15,0 - 20,0 |
NRW | 33 | 100 % | 16,0 - 40,5 |
Besonderheiten: Das einzige Themengebiet, welches im Verbund und in NRW zu 100 % prüfungsrelevant ist. Im Verbund immer als erste Aufgabe (vor dem Rewe-Teil) gestellt. In NRW (bis auf eine Ausnahme im Sommer 2007) immer als letzte Aufgabe (nach dem Rewe-Teil) gestellt.
Gemäß § 4 Abs. 3 Satz 1 EStG können Steuerpflichtige, die nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen als Gewinn den überschuss der Betriebseinnahmen (BE) über die Betriebsausgaben (BA) ansetzen.
Buchführungspflichtige ermitteln ihren Gewinn gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG (bzw. gem. § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG i. V. m. § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG) mittels Betriebsvermögensvergleich.
Damit stellt sich die berechtigte Frage, warum die Gewinnermittlung gem. § 4 Abs. 3 EStG fester Bestandteil (zu 100 %) der Rewe-Klausur ist.
Hintergrund ist folgender: Die Klausur Steuerwesen besteht aus insgesamt fünf Teilen: Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Körperschaft-steuer und Abgabenordnung. Würden die Prüfungsämter nun die Gewinnermittlung gem. § 4 Abs. 3 EStG in den Einkommensteuer – Teil der Steuerwesen – Klausur integrieren (was inhaltlich richtig wäre, da § 4 Abs. 3 EStG Ei...