Aussetzung eines Klageverfahrens über das Nichtbestehen der Steuerberaterprüfung zur Durchführung eines verwaltungsinternen Kontrollverfahrens auf Antrag
Leitsatz
Erhebt der Kläger mit der Anfechtungsklage gegen den Bescheid über das Nichtbestehen der Steuerberaterprüfung substantiierte Einwendungen gegen die Bewertung seiner Prüfungsleistungen, so ist auf seinen Antrag die Verhandlung gemäß § 74 FGO auszusetzen zur Durchführung eines verwaltungsinternen Kontrollverfahrens (Überdenken der Prüfungsentscheidung unter Beteiligung der ursprünglichen Prüfer).
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1994 II Seite 50 BFH/NV 1994 S. 4 Nr. 1 HAAAA-94881
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