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FG Berlin 25.06.1991 V 319/89

Lohnsteuer; | uneinbringliches Darlehen von Arbeitnehmer an Arbeitgeber (§§ 9, 19 EStG)

Steht die Darlehensgewährung in engstem wirtschaftlichem Zusammenhang mit der Einkunftsart des § 19 EStG, so ist auch der unfreiwillige Verlust des Darlehens als Aufwendung i.S. des § 9 Abs.1 Satz 1 EStG im Zusammenhang mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit im Sinne des § 19 EStG zu qualifizieren (FG Berlin, nrkr. Urt. v. - V 319/89, BFH-Az: VI B 101/91).

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