Die unzutreffende Beurteilung des Vorsteuerabzugs im Erstjahr kann in den Folgejahren durch Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG korrigiert werden, wenn die Steuerfestsetzung für das Erstjahr nicht mehr änderbar ist (Änderung der Rechtsprechung)
Leitsatz
Für die Vorsteuerberichtigung nach § 15a Abs. 1 UStG 1980 ist die einer unanfechtbaren und nicht mehr änderbaren Steuerfestsetzung für das Erstjahr zugrunde liegende Beurteilung des Vorsteuerabzugs selbst dann maßgebend, wenn sie unzutreffend war. Führt die rechtlich richtige Würdigung des Verwendungsumsatzes in einem Folgejahr - gemessen an der "maßgebenden" Beurteilung für das Erstjahr - zu einer anderen Beurteilung des Vorsteuerabzugs, ist eine Änderung der Verhältnisse i.S. von § 15a Abs. 1 UStG 1980 gegeben (Begrenzung des , BFHE 170, 472, BStBl II 1993, 411).
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1994 II Seite 485 BFH/NV 1994 S. 37 Nr. 5 BFH/NV 1995 S. 512 Nr. 6 CAAAA-94874
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