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LSG Baden-Württemberg Beschluss v. - L 10 R 349/22

Gesetze: SGB IX § 18 Abs. 6; SGB IX § 49; SGB VI § 9; SGB VI § 16; KiTaG § 7

Leitsatz

Leitsatz:

Ein Anspruch auf Kostenerstattung für eine selbstbeschaffte LTA-Maßnahme kommt nicht in Betracht, wenn die Eingangsvoraussetzungen für die Maßnahme nicht erfüllt sind. Sind körperliche Einschränkungen mit dem Leistungsbild der angestrebten Tätigkeit nicht vereinbar, steht dies dem Ziel einer möglichst dauerhaften Wiedereingliederung i.S.v. § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB VI entgegen (zu den gesundheitlichen Anforderungen für betreuende, erziehende und bildende Tätigkeiten in einer Kita).

Fundstelle(n):
JAAAJ-57955

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Baden-Württemberg, Beschluss v. 28.11.2023 - L 10 R 349/22

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