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Steuerrecht | Verfassungswidrigkeit des § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG
Das BVerfG hält § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG für verfassungswidrig, soweit die Regelung die Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen zwei beteiligungsidentischen Personengesellschaften zum Buchwert nicht zulässt. Der Gesetzgeber muss nun rückwirkend ab dem eine Neuregelung verabschieden.
[i]Verkauf zum Preis in Höhe des BuchwertsDie gewerblich tätige A-KG veräußerte mit Vertrag vom zwei bebaute Grundstücke aus ihrem Gesamthandsvermögen an die beteiligungsidentische Schwesterpersonengesellschaft B-KG; der Kaufpreis entsprach dem Buchwert. Die A-KG behandelte diese Übertragungsvorgänge steuerlich als erfolgsneutral. Das Finanzamt ging hingegen von einer vollständigen Aufdeckung der in den übertragenen Grundstücken enthaltenen stillen Reserven aus. [i]Nach § 6 Abs. 5 EStG ist Übertragung zum Buchwert nicht möglichEine Buchwertfortführung nach § 6 Abs. 5 EStG i. d. F. des UntStFG lehnte d...