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Einmalzahlung statt Rente als Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit
Oftmals wird eine steuerfrei angesparte Altersvorsorge (§ 3 Nr. 63 EStG) als Einmalzahlung erbracht. Es stellt sich dann die Frage nach der Anwendung der Fünftelungsregelung aufgrund des Vorliegens von Vergütungen für eine mehrjährige Tätigkeit (§ 34 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Nr. 4 EStG).