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Umsatzsteuer | Vorsteuerabzug aus Erschließungskosten
Eine GmbH, deren Unternehmensgegenstand die Erschließung eines neuen Gewerbegebiets ist und deren Mehrheitsgesellschafterin eine Stadt ist, kann die Vorsteuer aus den Erschließungskosten für das Gewerbegebiet abziehen, wenn sie sich gegenüber der Stadt zur Erschließung verpflichtet hat und im Gegenzug hierfür Grundstücke von der Stadt im Wege der Einbringung erhalten hat. Es handelt sich dann um einen tauschähnlichen Umsatz, bei dem die Durchführung der Erschließung eine Leistung für die Übertragung der Grundstücke ist.
[i]Klägerin verpflichtete sich gegenüber der Stadt zur Erschließung und erhielt dafür GrundstückeDie Klägerin war eine GmbH, an der die Stadt S zu 85 % und eine Bank zu 15 % beteiligt waren. Die Klägerin sollte die Erschließung und Vermarktung eines Gewerbegebiets übernehmen. Zu diesem Zweck schloss sie mit der Stadt S im Jahr 2007 einen Einbringun...