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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 3 K 1887/22 H(L)

Gesetze: EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3; EStG § 8 Abs. 2 Satz 4; EStG § 42d Abs. 1 Nr. 1; AO § 191 Abs. 1 Satz 1

Ordnungsmäßigkeit eines elektronischen Fahrtenbuchs: Dokumentation nachträglicher Änderungen - Zeitnahe Erfassung der Fahrten

Leitsatz

  1. Ein elektronisches Fahrtenbuch erfüllt nicht die Anforderungen an den ordnungsgemäßen Nachweis des tatsächlichen Umfangs der Privatnutzung eines betrieblichen Kfz, wenn nachträgliche Veränderungen an den zu einem früheren Zeitpunkt eingegebenen Daten nicht in der Datei selbst, sondern in externen Protokolldateien dokumentiert werden.

  2. Dem Erfordernis der zeitnahen Führung eines solchen Fahrtenbuchs wird nicht genügt, wenn die – zwischenzeitlich auf Notizzetteln festgehaltenen - Eintragungen erst mehrere Tage oder Wochen nach Abschluss der betreffenden Fahrten vorgenommen werden.

Fundstelle(n):
BB 2024 S. 22 Nr. 1
BBK-Kurznachricht Nr. 5/2024 S. 196
BBK-Kurznachricht Nr. 5/2024 S. 196
EAAAJ-57828

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Finanzgericht Düsseldorf , Urteil v. 24.11.2023 - 3 K 1887/22 H(L)

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