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FG Köln Urteil v. - 11 K 1493/16

Gesetze: EStG § 34 Abs. 1; EStG § 34 Abs. 2 Nr. 4; EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

Arbeitnehmer

Gewinn aus der Veräußerung von Aktien als Arbeitslohn

Leitsatz

Ein Überschuss aus der Veräußerung zuvor im Rahmen eines Management-Beteiligungsprogramms erworbener Aktien können unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls durch das Dienstverhältnis – und nicht etwa durch eine davon unabhängige und eigenständige Sonderrechtsbeziehung – veranlasst und damit Zuwendungen des Arbeitgebers sein, wenn die Aktien verbilligt erworben wurden und besondere Umstände aus dem Arbeitsverhältnis Einfluss auf die Veräußerbarkeit und die Wertentwicklung Aktien hatten (hier: Anspruch auf Ausschüttung in Form von Rückkäufen nach Unverfallbarkeit der Aktien; Abhängigkeit der Höhe des Rückveräußerungswerts der Aktien vom Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses).

Fundstelle(n):
DStRE 2024 S. 1201 Nr. 19
KAAAJ-57826

Preis:
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Nutzungsdauer:
30 Tage
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FG Köln, Urteil v. 27.04.2023 - 11 K 1493/16

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