Gewinn aus der Veräußerung von Aktien als Arbeitslohn
Leitsatz
Ein Überschuss aus der Veräußerung zuvor im Rahmen eines Management-Beteiligungsprogramms erworbener Aktien können unter Berücksichtigung
aller Umstände des Einzelfalls durch das Dienstverhältnis – und nicht etwa durch eine davon unabhängige und eigenständige
Sonderrechtsbeziehung – veranlasst und damit Zuwendungen des Arbeitgebers sein, wenn die Aktien verbilligt erworben wurden
und besondere Umstände aus dem Arbeitsverhältnis Einfluss auf die Veräußerbarkeit und die Wertentwicklung Aktien hatten (hier:
Anspruch auf Ausschüttung in Form von Rückkäufen nach Unverfallbarkeit der Aktien; Abhängigkeit der Höhe des Rückveräußerungswerts
der Aktien vom Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses).
Fundstelle(n): DStRE 2024 S. 1201 Nr. 19 KAAAJ-57826
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