Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Ansammlung einer Rückstellung für virtuelle Aktienoptionen
I. Sachverhalt
Am gewährt die börsennotierte U AG dem Vorstand V eine virtuelle Optionszusage folgenden Inhalts: V erhält maximal eine Barvergütung nach der Formel: 12.000 • (Kurswert der Aktien am – 10 GE). Bei Optionsausübung – möglich zwischen dem 1. und – durch V, d. h. dann, wenn der Kurswert am über 10 GE liegt, wird der nach der Formel berechnete Betrag zum ausgezahlt, soweit bestimmte Dienstzeitbedingungen erfüllt sind.
Die Dienstzeitbedingungen sind wie folgt: Je Jahr, in dem das Dienstverhältnis des V besteht, erhält V Optionsrechte auf 12.000 Aktien. Scheidet V also bspw. nach dem und vor dem aus den Diensten der U aus, werden 12.000 Optionsrechte unverfallbar, bei Ausscheiden zwischen dem und vor dem weitere 12.000, also insgesamt 24.000 Rechte. Bei Ausscheiden nach dem sind demzufolge sämtliche 48.000 Optionsrechte unverfallbar und bei Ausübung der Option am von U in Geld zu bedienen.
Zum ist U in ungekündigtem Dienstverhältnis. Der Kurswert der Aktien beträgt zu diesem Zeitpunkt 20 GE. Angesichts geringer Volatilität der Aktie ergeben sich keine signifikanten Abweichungen zwischen der Bewertung einer Option zum inneren Wert (20 GE – 10 GE) = 10 GE und einer Bewertung nach einem Optionspreismodell.
II. Fragestellung
Wie, insbesondere in welcher Höhe ist die Verpflichtung aus der virtuellen Optionszusage zum zu bilanzieren?