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Corona-Hilfen der Bundesregierung
[i]BMWK, www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.deDie Einreichungsfrist der Schlussabrechnung der Corona-Hilfen endete am . Dessen ungeachtet steht für prüfende Dritte das digitale Antragsportal innerhalb einer Nachfrist bis zum für Einreichungen zur Verfügung. Im Einzelfall kann bis dahin auch eine Verlängerung der Schlussabrechnung bis zum beantragt werden. Die Fristen gelten nicht für die Endabrechnung der Neustarthilfen, deren Einreichungsverfahren bereits seit längerem abgeschlossen sind.