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IDW | Prüfungshinweis zur Prüfung kritischer Infrastrukturen aktualisiert
Betreiber von sogenannten kritischen Infrastrukturen sind aufgrund § 8a Abs. 1a des Gesetzes über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSIG) seit zum Einsatz von Systemen zur Angriffserkennung (SzA) verpflichtet. Dies soll gewährleisten, dass Bedrohungen für kritische Infrastrukturen fortwährend identifiziert und vermieden werden sowie dass bei eingetretenen Störungen geeignete Beseitigungsmaßnahmen vorhanden sind. Solche, mit den SzA zusammenhängenden Maßnahmen sind Teil der Prüfung und damit der Nachweise gegenüber dem BSI.
Zum Einsatz von SzA hat das BSI eine Orientierungshilfe veröffentlicht, um Betreibern kritischer Infrastrukturen und ihren Prüfern Anhaltspunkte für die individuelle Umsetzung und Prüfung der notwendigen Vorkehrungen zu ...