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Wichtige sozialversicherungsrechtliche Änderungen 2024
Auch für das Jahr 2024 gibt es wieder viele Änderungen und Neuerungen im Sozialversicherungsrecht. Unternehmer, Geschäftsführer und insbesondere Payroll-Mitarbeiter müssen dringend den Überblick behalten. In diesem Beitrag werden die wichtigsten sozialversicherungsrechtlichen Änderungen für das Jahr 2024 dargestellt, soweit sie für die Lohnabrechnung relevant sind.
I. Neuerungen vom Gesetzgeber
1. Mindestlohn
Die Mindestlohnkommission hat am – also fristgerecht bis zum – die nächste Anpassung der Höhe des Mindestlohns beschlossen:
12,41 € ab Januar 2024,
12,82 € ab Januar 2025.
2. Geringfügigkeitsgrenze
Die Anpassung des Mindestlohns zieht automatisch auch eine Anpassung der Geringfügigkeitsgrenze nach sich.
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Ab | Mindestlohn | Geringfügigkeitsgrenze im Monat (Mindestlohn x 130/3) | Geringfügigkeitsgrenze im Jahr |
Oktober 2022 | 12,00 € | 520 € | 6.240 € |
Januar 2024 | 12,41 € | 538 € | 6.456 € |
Januar 2025 | 12,82 € | 556 € | 6.672 € |
3. Übergangsbereich
Damit fängt der Übergangsbereich ab dem erst bei 538,01 € an und endet – wie auch schon im Jahr 2023 – bei 2.000 € brutto.
4. Schwerbehindertenabgabe
Ab 2024 gelten neue Abgabesätze für unbesetzte Pflich...