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BBK Nr. 3 vom

Wichtige sozialversicherungsrechtliche Änderungen 2024

Jörg Romanowski

Auch für das Jahr 2024 gibt es wieder viele Änderungen und Neuerungen im Sozialversicherungsrecht. Unternehmer, Geschäftsführer und insbesondere Payroll-Mitarbeiter müssen dringend den Überblick behalten. In diesem Beitrag werden die wichtigsten sozialversicherungsrechtlichen Änderungen für das Jahr 2024 dargestellt, soweit sie für die Lohnabrechnung relevant sind.

I. Neuerungen vom Gesetzgeber

1. Mindestlohn

Die Mindestlohnkommission hat am – also fristgerecht bis zum – die nächste Anpassung der Höhe des Mindestlohns beschlossen:

  • 12,41 € ab Januar 2024,

  • 12,82 € ab Januar 2025.

2. Geringfügigkeitsgrenze

Die Anpassung des Mindestlohns zieht automatisch auch eine Anpassung der Geringfügigkeitsgrenze nach sich.


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Ab
Mindestlohn
Geringfügigkeitsgrenze im Monat (Mindestlohn x 130/3)
Geringfügigkeitsgrenze im Jahr
Oktober 2022
12,00 €
520 €
6.240 €
Januar 2024
12,41 €
538 €
6.456 €
Januar 2025
12,82 €
556 €
6.672 €

3. Übergangsbereich

Damit fängt der Übergangsbereich ab dem 1.1.2024 erst bei 538,01 € an und endet – wie auch schon im Jahr 2023 – bei 2.000 € brutto.

4. Schwerbehindertenabgabe

Ab 2024 gelten neue Abgabesätze für unbesetzte Pflich...

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