Auch für das Jahr 2024 gibt es wieder viele Änderungen und Neuerungen im Sozialversicherungsrecht. Unternehmer, Geschäftsführer und insbesondere Payroll-Mitarbeiter müssen dringend den Überblick behalten. In diesem Beitrag werden die wichtigsten sozialversicherungsrechtlichen Änderungen für das Jahr 2024 dargestellt, soweit sie für die Lohnabrechnung relevant sind.
I. Neuerungen vom Gesetzgeber
1. Mindestlohn
Die Mindestlohnkommission hat am – also fristgerecht bis zum – die nächste Anpassung der Höhe des Mindestlohns beschlossen:
12,41 € ab Januar 2024,
12,82 € ab Januar 2025.
2. Geringfügigkeitsgrenze
Die Anpassung des Mindestlohns zieht automatisch auch eine Anpassung der Geringfügigkeitsgrenze nach sich.