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OLG Oldenburg Urteil v. - 3 U 8/23

Gesetze: BGB § 2147; BGB § 2174

Leitsatz

Leitsatz:

Der Begriff des Barvermögens umfasst heutzutage das gesamte Geld, das sofort, also auch über eine Kartenzahlung, verfügbar ist. Wertpapiere fallen nicht unter den Begriff des Barvermögens. Vielmehr werden Wertpapiere durch den erweiterten Begriff des Kapitalvermögens mit abgedeckt, der das Barvermögen einschließlich weiterer Kapitalwerte in Geld beschreibt.

Fundstelle(n):
ErbBstg 2024 S. 53 Nr. 3
ErbStB 2025 S. 121 Nr. 4
ErbStB 2025 S. 121 Nr. 4
KAAAJ-57505

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OLG Oldenburg, Urteil v. 20.12.2023 - 3 U 8/23

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