LSG Niedersachsen-Bremen Urteil v. - L 16 KR 155/22
Leitsatz
Leitsatz:
Eine Vergütung von Faktor X-Gaben war nach Maßgabe der Fallpauschalenvereinbarung (FPV) für das Jahr 2018 nicht möglich. Nach Fußnote 1) der Anlage 7 zur FPV 2018 ist die Abrechnung des Zusatzentgelts (ZE)2018-97 (nur) möglich, sofern einer der ICD- Kodes aus der jeweiligen Definition der Anlage 7 und einer der OPS-Kodes aus der jeweiligen Definition der Anlage 6 vorliegt. Der einschlägige OPS 8-812.a ist in der Anlage 6 jedoch nicht aufgeführt. Ein Rückgriff auf § 2 Abs 1 SGB V, um im Einzelfall für das Krankenhaus entstehende Härten auszugleichen, verbietet sich vor dem Hintergrund des komplexen Vergütungssystems. Eine Erhöhung der Vergütung kann nicht auf § 2 Abs 1a SGB V gestützt werden, da es sich bei der Gabe von Coagadex nicht um eine vom Qualitätsgebot abweichende Leistung handelt.
Fundstelle(n): WAAAJ-57501
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LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil v. 19.12.2023 - L 16 KR 155/22
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