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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 9 AS 2972/20

Gesetze: SGB II § 7 Abs. 1; SGB II § 19 Abs. 1 S. 1; SGB II § 19 Abs. 1 S. 3; SGB II § 21 Abs. 5; SGB II § 21 Abs. 6; SGB X § 44 Abs. 1

Leitsatz

Leitsatz:

1. Ein Überprüfungsbescheid nach § 44 Abs. 1 SGB X wird nicht nach § 96 SGG Gegenstand des den Ausgangsbescheid betreffenden Verfahrens.

2. Laktose- bzw. Fruktoseintoleranz begründen grundsätzlich keinen Mehrbedarf i.S. § 21 Abs. 5 SGB II.

3. Kosten für Gesundheitspflege für medizinisch notwendige, aber nicht von der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkasse abgedeckte Präparate begründen grundsätzlichen keinen unabweisbaren Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II. Der Anspruch auf Existenzsicherung wird auch insoweit in erster Linie durch die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung abgedeckt.

Fundstelle(n):
IAAAJ-57481

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LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 18.07.2023 - L 9 AS 2972/20

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