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Steuerrecht | Variable Kaufpreisbestandteile bei Veräußerung eines Mitunternehmeranteils
Wird bei der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils neben einem festen Kaufpreis auch ein variabler Kaufpreis, der gewinn- oder umsatzabhängig ist oder auf einer sogenannten Earn-Out-Klausel beruht, vereinbart, ist der variable Kaufpreisbestandteil erst im Zuflusszeitpunkt nach § 16 EStG zu versteuern; denn er ist sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach ungewiss.
Die Zahlung derartiger variabler Kaufpreisbestandteile wirkt also nicht auf das Jahr der Veräußerung zurück und erhöht nicht rückwirkend den Veräußerungsgewinn i. S. von § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG i. V. mit § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO.
[i]Veräußerer vereinbarte mit Erwerber eine Earn-Out-Klausel, die von der künftigen Rohmarge abhängig warIm Streitfall verkaufte der alleinige Kommanditist (K) einer GmbH & Co. KG und Alleingesellschafter der Komplementär-GmbH im Jahr 2010 seine Beteiligung an der KG und an der GmbH zu einem festen Kaufpreis. Zusätzlich vereinbarte K mit dem Erwerber eine sogena...