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Umsatzsteuer | Einschränkung des § 14c UStG bei unberechtigtem Steuerausweis
Zu Unrecht ausgewiesene Umsatzsteuer ist nicht nach § 14c UStG abzuführen, wenn der Leistungsempfänger nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist oder wenn der leistende Rechnungsaussteller in gutem Glauben war, dass die Leistung der Umsatzsteuer unterliegt.
Das FG Köln schränkt § 14c UStG ein und stützt sich dabei auf ein Urteil des EuGH aus dem Jahr 2022. Der EuGH hatte bei Leistungen an Privatpersonen die Anwendung des § 14c UStG abgelehnt.
[i]Klägerin erbrachte umsatzsteuerfreie Postdienstleistungen Im Streitfall ging es zwar nicht um Leistungen an Privatpersonen, sondern ganz überwiegend um Leistungen an nicht vorsteuerabzugsberechtigte Behörden. Die Klägerin erbrachte Postdienstleistungen, u. a. Postzustellungen. Nach einer verbindlichen Auskunft, die sie beantragt hatte, waren diese Leistungen steuerpflichtig. Tatsächlich waren die Zustellungen aber nach § 4 Nr. 11b UStG steuerfrei. Das Finanzam...