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Hessisches Finanzgericht  Urteil v. - 1 K 506/20

Gesetze: UStG § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchstabe a); MWStSyStRL Art. 135 Abs. 1 Buchstabe l; MWStSyStRL Art. 135 Abs. 2 Buchst. A

Umsatzsteuerpflichtiger Betriebs einer Golfanlage trotz „Überlassung“ an einen Golfclub

Leitsatz

Die Überlassung einer Golfanlage an einen Golfclub ist keine nach § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchstabe a) UStG umsatzsteuerfreie Vermietungsleistung, wenn nach den Umständen des Einzelfalls die Leistung über die Vermietung hinausgeht und sich daher das leistende Unternehmen als umsatzsteuerpflichtiger Betreiber der Golfanlage erweist.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
CAAAJ-57389

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Hessisches Finanzgericht , Urteil v. 09.08.2022 - 1 K 506/20

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