Zur Frage der Uneinbringlichkeit beim sog. Akzeptantenwechselgeschäft (Anschluß an das , BFHE 161, 252, BStBl II 1990, 1098)
Leitsatz
Gibt ein Käufer anstelle der Zahlung des Kaufpreises einen Scheck hin und stellt der Verkäufer einen Akzeptantenwechsel aus, den der Käufer bei seiner Bank diskontieren läßt, um die Einlösung des Schecks zu gewährleisten, tritt bei Inanspruchnahme des Verkäufers aus dem Wechsel Uneinbringlichkeit des vereinbarten Entgelts aus dem Kauf ein, wenn die Beteiligten einvernehmlich davon ausgingen, daß die Kaufpreisforderung erst bei Einlösung des Wechsels durch den Käufer erlöschen sollte (Anschluß an das , BFHE 161, 252, BStBl II 1990, 1098).
Tatbestand
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Fundstelle(n): BStBl 1994 II Seite 338 BFH/NV 1994 S. 37 Nr. 5 MAAAA-94810
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