Gleichbehandlung; Körperschaftsteuerguthaben; Körperschaftsteuerminderung
Rechtsfrage
1. Verstoßen die durch das Jahressteuergesetz 2010 getroffenen Regelungen zur Umgliederung der Teilbeträge des verwendbaren Eigenkapitals (vEK) in ein Körperschaftsteuerguthaben gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes? Führt die weiterhin gemäß § 36 Abs. 4 KStG vorzunehmende Verrechnung von negativen EK 02 mit belasteten vEK zu einer verfassungswidrigen Vernichtung von Körperschaftsteuerminderungspotential?
2. Mit Beschluss vom - 2 BvR 1424/15 hat das BVerfG aufgrund der Verfassungsbeschwerde das aufgehoben und die Sache an den BFH zurückverwiesen. Der Rechtsstreit wird nun unter dem neuen Az. I R 7/23 geführt.
3. Das Verfahren I R 7/23 wurde durch Beschluss vom bis zur Wirksamkeit der vom BVerfG geforderten rückwirkenden gesetzlichen Neuregelung von § 36 Abs. 4 KStG i.d.F. von § 34 Abs. 13f KStG i.d.F. des JStG 2010 sowie § 36 Abs. 4 KStG i.d.F. von § 34 Abs. 11 KStG i.d.F. des Gesetzes vom --längstens bis zum -- ausgesetzt.
4. Nach Ablauf der Verfahrensaussetzung zum wird das Verfahren unter dem neuen Az. I R 1/24 (I R 7/23) fortgesetzt.
Gesetze: KStG § 36 Abs 7, KStG § 36 Abs 4, KStG § 34 Abs 13f, GG Art 3 Abs 1
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 19.01.2024):
Zulassung: durch FG
Dieses Verfahren ist anhängig
Fundstelle(n):
ZAAAJ-57270