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Vorsteuerberichtigung nach § 17 UStG im Dreipersonenverhältnis als Masseverbindlichkeit
BFH, Urteil v. v. 24.8.2023 – V R 29/21
Wird nach einer Insolvenzanfechtung ein bereits entrichtetes Entgelt für eine vom Insolvenzschuldner bezogene Leistung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens an den Insolvenzverwalter zurückgezahlt, ist der Vorsteuerabzug durch den Insolvenzverwalter im Zeitpunkt der tatsächlichen Entgeltrückgewähr zu berichtigen. Offen ist, ob das auch im Dreipersonenverhältnis gilt, wenn also die Zahlung nicht durch den Bezieher der Leistung, sondern durch einen Dritten erfolgt ist und der Insolvenzverwalter des Dritten die Anfechtung erklärt hat. Sollte eine Berichtigung auch in diesen Fällen in Betracht kommen, stellt sich außerdem die Folgefrage, ob der aus der Berichtigung resultierende Anspruch eine Masseverbindlichkeit oder eine Insolvenzforderung im Insolvenzverfahren des Leistungsbeziehers ist.
I. Leitsätze (amtlich)
Der Vorsteuerabzug ist nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1, Abs. 1 Satz 2 UStG zu berichtigen, wenn der Leistende ein (bereits vereinnahmtes) Entgelt zurückzahlt, da ein Dritter das Entgelt entrichtet und dessen Insolvenzverwalter die Zahlung erfolgreich angefochten hat, sowie im Zeitpunkt der Rückzahlung über das Vermögen des Leistungsempfängers das Insolvenzverfahren eröffnet ist.
Diese...