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Rückstellung – Pachterneuerungsrückstellung
Zusammenfassung
Der Pächter wird im Rahmen der Pachterneuerungsverpflichtung gegenüber dem Verpächter kein wirtschaftlicher Eigentümer des gepachteten Gegenstands. Er hat lediglich die Instandhaltungspflicht übernommen und trägt darüber hinaus die Gefahr des zufälligen Untergangs und einer eventuellen Verschlechterung der gepachteten Sache.
1. Welche Konten werden im SKR 03, SKR 04 oder IKR benötigt?
1.1 SKR 03
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HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
Sonstige Rückstellungen | 0970 | Sonstige Rückstellungen |
Sonstige Vermögensgegenstände | 1500 | Sonstige Vermögensgegenstände (Wertausgleichsforderung) |
Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 2144 | Zinsaufwendungen aus der Abzinsung von Rückstellungen |
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 2684 | Zinserträge aus der Abzinsung von Rückstellungen |
Sonstige betriebliche Aufwendungen | 4290 | Grundstücksaufwendungen, betrieblich |
Sonstige betriebliche Aufwendungen | 4963 | Aufwendungen für gemietete oder gepachtete bewegliche Wirtschaftsgüter, die gewerbesteuerlich hinzuzurechnen sind |
1.2 SKR 04
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HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
Sonstige Rückstellungen | 3070 | Sonstige Rückstellungen |
Sonstige Vermögensgegenstände | 1300 | Sonstige Vermögensgegenstände (Wertausgleichsforderung) |
Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 7362 | Zinsaufwend... |