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Lexikon - Stand: 05.04.2024

Rückstellung – Pachterneuerungsrückstellung

Udo Cremer

Zusammenfassung

Der Pächter wird im Rahmen der Pachterneuerungsverpflichtung gegenüber dem Verpächter kein wirtschaftlicher Eigentümer des gepachteten Gegenstands. Er hat lediglich die Instandhaltungspflicht übernommen und trägt darüber hinaus die Gefahr des zufälligen Untergangs und einer eventuellen Verschlechterung der gepachteten Sache.

1. Welche Konten werden im SKR 03, SKR 04 oder IKR benötigt?

1.1 SKR 03


Tabelle in neuem Fenster öffnen
HGB-Posten
Konto-Nr.
Bezeichnung
Sonstige Rückstellungen
0970
Sonstige Rückstellungen
Sonstige Vermögensgegenstände
1500
Sonstige Vermögensgegenstände (Wertausgleichsforderung)
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
2144
Zinsaufwendungen aus der Abzinsung von Rückstellungen
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
2684
Zinserträge aus der Abzinsung von Rückstellungen
Sonstige betriebliche Aufwendungen
4290
Grundstücksaufwendungen, betrieblich
Sonstige betriebliche Aufwendungen
4963
Aufwendungen für gemietete oder gepachtete bewegliche Wirtschaftsgüter, die gewerbesteuerlich hinzuzurechnen sind

1.2 SKR 04


Tabelle in neuem Fenster öffnen
HGB-Posten
Konto-Nr.
Bezeichnung
Sonstige Rückstellungen
3070
Sonstige Rückstellungen
Sonstige Vermögensgegenstände
1300
Sonstige Vermögensgegenstände (Wertausgleichsforderung)
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
7362
Zinsaufwend...

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