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Einlage Personengesellschaft
Zusammenfassung
Bei einer Einlage handelt es sich bilanziell um einen Vermögensgegenstand, den der Kaufmann dem Bilanzvermögen der Personengesellschaft dauerhaft zuführt. Voraussetzung dafür ist die Einlagefähigkeit, d. h., der Gegenstand der Einlage hat einen feststellbaren wirtschaftlichen Wert, der zu einer selbständigen Bewertbarkeit führt, besitzt eine abstrakte Verkehrsfähigkeit und es besteht die Möglichkeit, den Gegenstand zu einem bestimmten Stichtag auf die Personengesellschaft zu überführen.
1. Welche Konten werden im SKR 03, SKR 04 oder IKR benötigt?
1.1 SKR 03
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HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
Rücklagen | 0851 | Satzungsmäßige Rücklagen |
0855 | Andere Gewinnrücklagen | |
Gewinn-/Verlustvortrag vor | 0860 | Gewinnvortrag vor Verwendung |
0865 | Gewinnvortrag vor Verwendung (mit Aufteilung für Kapitalkontenentwicklung) | |
0867 | Verlustvortrag vor Verwendung (mit Aufteilung für Kapitalkontenentwicklung) | |
0868 | Verlustvortrag vor Verwendung | |
Festkapital | 0870 | Festkapital (VH) |
Variables Kapital | 0880 | Variables Kapital (VH) |
Haftkapital | 0900 | Kommandit-Kapital (TH) |
Variables Kapital | 0910 | Verlustausgleichskonto (TH) |
1800 | Privatentnahmen, allgemein (VH) | |
Verbindlichkeiten gegenüber Kommanditisten oder Forderungen gegen Kommanditisten und ... |