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Lexikon - Stand: 14.03.2024

Einlage Personengesellschaft

Udo Cremer

Zusammenfassung

Bei einer Einlage handelt es sich bilanziell um einen Vermögensgegenstand, den der Kaufmann dem Bilanzvermögen der Personengesellschaft dauerhaft zuführt. Voraussetzung dafür ist die Einlagefähigkeit, d. h., der Gegenstand der Einlage hat einen feststellbaren wirtschaftlichen Wert, der zu einer selbständigen Bewertbarkeit führt, besitzt eine abstrakte Verkehrsfähigkeit und es besteht die Möglichkeit, den Gegenstand zu einem bestimmten Stichtag auf die Personengesellschaft zu überführen.

1. Welche Konten werden im SKR 03, SKR 04 oder IKR benötigt?

1.1 SKR 03


Tabelle in neuem Fenster öffnen
HGB-Posten
Konto-Nr.
Bezeichnung
Rücklagen
0851
Satzungsmäßige Rücklagen
0855
Andere Gewinnrücklagen
Gewinn-/Verlustvortrag vor
0860
Gewinnvortrag vor Verwendung
0865
Gewinnvortrag vor Verwendung (mit Aufteilung für Kapitalkontenentwicklung)
0867
Verlustvortrag vor Verwendung (mit Aufteilung für Kapitalkontenentwicklung)
0868
Verlustvortrag vor Verwendung
Festkapital
0870
Festkapital (VH)
Variables Kapital
0880
Variables Kapital (VH)
Haftkapital
0900
Kommandit-Kapital (TH)
Variables Kapital
0910
Verlustausgleichskonto (TH)
1800
Privatentnahmen, allgemein (VH)
Verbindlichkeiten gegenüber Kommanditisten oder Forderungen gegen Kommanditisten und ...

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